GAMES "MAKER" DAY 2018 |
Workshop - Erstelle "dein" Videospiel!Warum nicht einmal einen eigenen Game-Controller und ein eigenes Video-Game gestalten? An unserem GAMES "MAKER" DAY ist das kinderleicht und dafür braucht man kein Studium. Am Samstag, den 28. April 2018, geben wir Teenies und Jugendliche ab 10 Jahren im Jugendkulturbahnhof X-Presso einen Einblick in die Entwicklung und Steuerung von Computerspielen. Anhand von praktischen Beispielen zeigen wir, wie spielerisch ganz ohne Lötkolben und Programmierkenntnisse, Controller und Videospiele erstellt werden können. ACHTUNG! Aufgrund der großen Nachfrage ist der "GAMES MAKER DAY 2018 - Erstelle "dein" Videospiel" ausgebucht. Es können leider keine Anmeldungen mehr angenommen werden. Für November ist bereits ein "GAMES DAY - Tag der Konsole" im Kulturbahnhof X-Presso geplant. Wir werden hier darüber informieren. Mit einem analogen Gameboard und farbigen Blöcken entwerfen wir im ersten Teil des Workshops, Gamelevel, Spielelemente, Helden und Gegner. Mithilfe einer App werden dann die erstellten Objekte zu einem Spiel zusammengefügt, animiert und zum Leben erweckt. Im zweiten Teil des Workshops experimentieren wir mit außergewöhnlichen Materialien und Alltagsgegenständen. Wer braucht Joypads, Tastaturen und Mäuse, wenn man auch mit Bananen und Gummibärchen Super Mario steuern kann. Zum Abschluss des GAMES "MAKER" DAY testen wir ausgiebig die entstandenen Controller und Spiele. Und wer möchte, kann auf einem Spiele-Portal seine fertigen Kreationen mit anderen teilen. Für das leibliche Wohl wird an diesem Tag auch gesorgt: Es gibt in der Pause für alle Teilnehmer Pizza und Getränke. Kurzinformationen zum Workshop: Anmeldung: Die Anmeldung kann hier als PDF (1,8 MB) heruntergeladen werden. Alter: 10 bis 14 Jahre Teilnehmerzahl: 8-10 Termin: Samstag 28. April 2018 Zeit: 11.00 bis 17.00 Uhr Ort: Jugendkulturbahnhof X-Presso, Am Bahnhof 2, 64569 Nauheim Voraussetzung: einfache Computer- und Videospielkenntnisse Workshopteam: Andreas Schmitt, Nils Eder und Lucas Geyer Kosten: 10,00 € (inkl. Pizza) Anmeldeschluss: 16. April 2018 Ansprechpartner: Andreas Schmitt Anmeldungen bitte mit Unterschrift an folgende Adressen senden: Betreff: GAMES MAKER DAY 2018 Kinder- und Jugendförderung Nauheim Weingartenstraße 46-51 64569 Nauheim Telefon (0 61 52) 63 92 39 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Aufgrund der großen Nachfrage ist der "GAMES MAKER DAY 2018 - Erstelle "dein" Videospiel" ausgebucht. Es können leider keine Anmeldungen mehr angenommen werden. Für November ist bereits ein "GAMES DAY - Tag der Konsole" im Kulturbahnhof X-Presso geplant. Wir werden hier darüber informieren. Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen Die Anzahl der Teilnehmenden ist für diese Veranstaltung beschränkt. Anmeldungen sind ab sofort bei der Jugendförderung Nauheim möglich. Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend bei der Anmeldung ist der Eingangsstempel und die Reihenfolge des Eingangs. Telefonische und mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. Alle Teilnehmenden erhalten eine Anmeldebestätigung. Zahlungsbedingungen Der Teilnahmebeitrag ist, falls keine anderen Zahlungsmodalitäten und Fristen ausgewiesen sind, in voller Höhe bar am Veranstaltungstag zu zahlen. Abmeldung Die Abmeldung kann nur schriftlich ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder Jugendförderung Nauheim, Weingartenstraße 46-50, 64569 Nauheim) erfolgen. Erfolgt ein Veranstaltungsrücktritt nach schriftlicher Anmeldung, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung ab 8 Tage vor Beginn oder Nichtteilnahme ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. Falls der Platz neu besetzt werden kann, entfällt die Ausfallgebühr. Ermäßigung Familien mit geringem Einkommen können mit der Anmeldung (z.B. bei Teilnahme von mehreren Geschwistern an einer Maßnahme), formlos einen Antrag auf Ermäßigung des Teilnahmebeitrages stellen. Die entsprechende Prüfung wird dann von der Gemeinde Nauheim vorgenommen. Haftung Im Rahmen von inhaltlichen Angeboten die Teilnehmenden mit neuen Situationen konfrontiert werden und neue Erfahrungen sammeln. Der Umgang von Materialien und Werkzeugen muss von Teilnehmenden evtl. geübt werden. Kleidung und andere mitgebrachte Gegenstände können verschmutzt und beschädigt werden. Weder das Betreuungspersonal noch der Veranstalter haften für so entstandene Schäden. Aufsicht Für die Dauer der Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht dem Träger der Maßnahme übertragen. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Ankunft am Veranstaltungsort und endet beim Verlassen des Veranstaltungsortes im Rahmen der festgelegten Veranstaltungszeit. Den Teilnehmenden kann altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen freie Zeit gewährt werden. In dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Die Veranstaltung darf nur mit einer schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vorzeitig verlassen werden. Bild- und Tonaufnahmen Die Veranstaltung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu Dokumentationszwecken in Bild und Ton dokumentiert. Die Freigabe zur Nutzung der Bild- und Ton- aufnahmen wird mit der Anmeldung erteilt. Ausfall Die Jugendförderung Nauheim schließt den Ausfall von Veranstaltungen, z.B. durch Krankheit nicht aus. |