JA slide show
 
VOLKSABSTIMMUNG: KINDERRECHTE IN DIE HESSISCHE VERFASSUNG

Kinderrechte in die Hessische Verfassung Flyer


JA! Zur Stärkung der Kinderrechte

Am 28.10.2018 wird anlässlich der Landtagswahl in einer Volksabstimmung über Änderungen der Hessischen Verfassung abgestimmt. Einer der insgesamt 15 Verfassungsänderungsanträge (Artikel 4) betrifft die Stärkung der Rechtsstellung der Kinder. Mit Ihrer Stimme können Sie entweder allen Verfassungsänderungen im Block zustimmen oder über einzelne Änderungen abstimmen. Egal, welchen Weg sie wählen:

Wir bitten Sie, mit Ihrer Stimme die Kinderrechte in unserem Bundesland in der Verfassung zu verankern.


Gute Gründe für das JA!

In der Gesetzesbegründung heißt es: Kinder sind Träger "eigener Grundrechte, die zu respektieren sind." Durch die Aufnahme der Rechte der Kinder wird die Stellung der Kinder in der Gesellschaft gestärkt.

Damit ihre Rechte geachtet und umgesetzt werden, brauchen Kinder starke Partner, die sie begleiten, schützen, fördern und altersgerecht beteiligen.

Gemeinsam übernehmen wir als Gesellschaft die Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder entsprechend ihrer Verfassungsrechte. Wir stärken damit auch das demokratische Leben in unserer Gesellschaft.


Wir setzen uns gemeinsam für Kinder ein, weil …


… Kinder besonders schutzbedürftig sind!

… Kinder Menschen sind, die sich entwickeln!

… Kinder neugierig sind!

… Kinder ihren Willen äußern und gehört werden wollen!

… Kinderrechte Elternrechte stärken!


Ein breites Bündnis für Kinder

Immer mehr Menschen sehen, wie wichtig es ist, sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Leben der Kinder einzusetzen. Die Zivilgesellschaft, die politischen Parteien, wissenschaftliche Gutachter und natürlich Kinder- und Jugendliche waren in die Diskussion um die Verfassungsänderung eingebunden.

Einige Dokumente finden Sie als Download auf der Homepage www.makista.de. Bitte Informieren und begeistern Sie andere! Nutzen Sie dazu die Postkarten-Flyer und Plakate von Makista. Diese können über den Landesverband Hessen des Deutschen Kinderschutzbundes und bei Makista bestellt werden. Hier finden Sie das Bestellformular.


Die Kinderrechte – weltweit, in Deutschland und in den Bundesländern

Kinder sind Träger eigener Grundrechte, weil sie Kinder sind. Sie  haben spezifische Bedürfnisse, Wünsche, Ängste und Nöte und brauchen besonderen Schutz. Deswegen haben sie verbriefte Rechte! Diese wurden 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention weltweit verabschiedet und von Deutschland ratifiziert. Die Kinderrechte gelten für alle jungen Menschen von 0-18 Jahren, sie sind Kinder- und Jugendrechte. 14 Bundesländer haben die spezifischen Rechte der Kinder in ihrer Landesverfassung verankert. Hessen stimmt mit der Landtagswahl im Oktober 2018 über die Aufnahme ab. Folgende Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte wurde im Hessischen Landtag beschlossen: „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.

„Der Verfassungsänderung hat das Volk zugestimmt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.“ https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmungen/volksabstimmung


Ein breites Bündnis setzt sich auch für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Näheres unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Den Text der UN- Konvention finden Sie hier.



Quelle: www.makista.de - Bildung für Kinderrechte und Demokratie


 

Tipp

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